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AFIR-konforme Ladelösungen von MENNEKES

Neu ab 2025/26/27: Delegierte Rechts­akte und Durch­führungs­rechts­akte erweitern seit 2025 die AFIR – neue Anfor­derungen für öffent­lich zugäng­liche Lade­punkte wur­den ergänzt. Ab Januar 2026 ist die ISO 15118 durch­gängig Pflicht. Ab 2027 gelten auch neue Anforderungen für nicht öffent­lich zugäng­liche Lade­punkte.

Eine Hand steckt ein MENNEKES-Ladekabel in eine weiße Ladesäule mit RFID- und QR-Code für Direct Payment.
Afir-konforme Lade­lösungen von MENNEKES

Seit 13. April 2024 ist europa­weit die punk­tuelle Kredit- oder Debit­karten­zahlung an neu er­rich­teten öffent­lichen Lade­säulen Pflicht. Betrei­ber öffent­lich zugäng­licher Lade­säulen in Europa müssen seit­dem auf die neuen Vor­gaben achten und ein punk­tuelles Laden - auch Ad-hoc-Laden - mit einem "weit ver­brei­teten Zah­lungs­instru­ment" ermög­lichen. MENNEKES bie­tet ver­schiedene Lade­lösun­gen an, die naht­lose Direct Pay­ment-Op­tionen über QR-Codes ermög­lichen und gleich­zeitig eine hohe Benutzer­freund­lich­keit gewähr­leisten. Alter­nativ um­fasst das Port­folio auch das neue Bezahl­ter­minal HecPay sowie die Lade­säule Smart T PnC NFC mit Dis­play und inte­griertem Debit- und Kredit­karten­terminal.

MENNEKES ativo und QR-Code am Lade­punkt

Sie suchen eine Komplett­lösung aus einer Hand für den Betrieb öffent­licher Lade­infra­struktur?

Für das Direct Payment können Lade­punkte in Ver­bin­dung mit unserer Abrech­nungs­lösung MENNEKES ativo auf Wunsch auch für das öffent­liche Laden, also für alle E-Auto-Fahrer frei­ge­geben wer­den. Die Ad-hoc-Nutzer müssen dann nur noch einen QR-Code am Lade­punkt scannen, nach dem Scan mit dem Smart­phone wird der Nutzer dann zu einer ent­sprechen­den Preis­anzeige und Bezah­lung der Ladung weiter­geleitet.

Eine Person hält ein Smartphone an eine MENNEKES Ladesäule, um per QR-Code ein E-Auto kontaktlos zu laden und zu bezahlen.
MENNEKES ativo und QR-Code am Lade­punkt
Ein Mann nutzt das HecPay Bezahlterminal von Hectronic an einer öffentlichen Ladesäule für E-Autos.
Bezahlterminal HecPay

Bezahlterminal HecPay

HecPay von Hectronic ist eine inno­vative Bezahl­lösung, die bereits die Anfor­derun­gen der AFIR für kontakt­lose und dis­krimi­nierungs­freie Ad-hoc-Zahlungen mit trans­parenter Preis­anzeige an öffent­lich zugäng­lichen Lade­punkten erfüllt. Hecpay lässt sich ein­fach in die bestehende Lade­infra­struktur inte­grie­ren und in un­mittel­barer Nähe zur Lade­station bzw. zum Lade­stations­ver­bund am Stand­ort errichten. Die Abwick­lung der Bezahl­vorgänge, inklusive Beleg­stellung, erfolgt über Hectronic und einen ent­sprechen­den Pay­ment Service Pro­vider. Hectronic bietet die Ver­mitt­lung zu diesen Dienst­leistern und die Unter­stützung bei der Vertrags­gestal­tung an. Weitere Schulungs-, War­tungs- und Service­angebote runden das Lösungs­angebot für Lade­stations­betreiber ab.

Ladesäule Smart T PnC NFC

Die Ladesäule Smart T PnC NFC mit zwei Lade­punkten bietet eine beson­ders hohe Nutzer­freund­lich­keit. Die inno­vative Plug & Charge-Funk­tion gemäß ISO 15118 macht die Bedie­nung und den Bezahl­vorgang ein­fach – ohne Lade­karte oder App. Zusätz­lich bietet die Lade­säule: Stand­alone Auto­start, Auto­risierung über RFID-Karte, App oder das Ad-hoc-Laden. Smart T PnC NFC unter­stützt dank inte­griertem Karten­leser auch das kontakt­lose Zahlen per Debit- oder Kredit­karte beim Laden. Die trans­parente Preis­anzeige und Benutzer­füh­rung werden über das zen­trale Touch-Display sicher­gestellt.

Ein Mann lädt sein E-Auto an einer MENNEKES Ladesäule mit Display und Karten­terminal für kontaktloses Bezahlen.
Ladesäule Smart T PnC NFC
Ein Mann hält eine Karte an das HecPay-Bezahlterminal von MENNEKES an einer Ladesäule mit Display und Kartenleser.
Ladesäule Smart T PnC NFC

Welche Vorteile haben Betreiber durch ein Karten­terminal?

Ein Vorteil des karten­basierten Ad-hoc- oder punk­tuellen Ladens für E-Auto­fahrer liegt in der Gewohn­heit der Bezahl­weise. Sie können den Lade­vor­gang ganz bequem durch Vor­halten der Bank­karte begleichen – spon­tan und ohne vor­herige An­mel­dung oder lang­fristige Vertrags­bin­dung beim Fahr­strom­anbieter. Das ist beson­ders praktisch für Gelegen­heits­nutzer und Reisende. Durch die Preis­anzeige am Gerät vor dem Laden wird zu­dem die volle Trans­parenz der Lade­kosten gewähr­leistet. Für Lade­säulen­betrei­ber steigert die Mög­lich­keit der Karten­zah­lung also die Zugäng­lich­keit und die Benutzer­freund­lich­keit der Lade­infra­struktur. Das drückt sich in einer größeren Kunden­zufrieden­heit, einer breiteren Kunden­basis und einer besseren Aus­lastung der Lade­säulen aus.

Auch wenn das Zahlen mit Debit- und Kredit­karte beim Laden höhere Inves­titionen bedeutet, sollten Laden­säulen­betreiber auch eine Chance dahinter sehen. Sie können damit Teil eines wach­senden europa­weiten Lade­netzes werden und mehr Kunden ge­winnen. Insofern ist eine früh­zeitige Erweiterung – auch von bestehenden Lade­säulen – überlegens­wert.

Neue Anforderungen ab 2025, 2026 und 2027

Zwischen 2025 und 2027 treten gemäß AFIR weitere verbind­liche Anfor­derun­gen in Kraft. Diese ergeben sich aus dele­gierten Rechts­akten und einem Durch­führungs­rechts­akt der EU-Kom­mission. Sie kon­kretisieren die AFIR und legen tech­nische Details sowie Um­setzungs­fristen fest – ins­beson­dere zu offenen Daten, tech­nischen Stan­dards und priva­ter Lade­infra­struktur.

Offene Daten: Transparenz wird Pflicht

Seit dem 14. April 2025 sind Betreiberinnen und Betreiber öffent­lich zugäng­licher Lade­punkte ver­pflichtet, bestimmte sta­tische und dyna­mische Daten kosten­frei bereit­zustellen:

  • Statische Daten: z. B. Standort, Stecker­typ, Zu­gangs- und Zah­lungs­bedin­gun­gen – müssen inner­halb von 24 Stunden nach Än­derung aktua­lisiert werden.
  • Dynamische Daten: z. B. Verfüg­bar­keit, aktueller Lade­preis – müssen inner­halb von 1 Minute aktualisiert werden.

Diese Daten müssen ab dem 14. April 2026 im DATEX-II-Format bereit­gestellt werden und an zentrale Platt­formen wie die Mobi­lithek über­mittelt werden. Ziel ist es, die Nutzer­freund­lich­keit zu erhöhen und Lade­punkte besser auf­find­bar und ver­gleich­bar zu machen.

Technische Standards: ISO 15118 wird Pflicht

Die AFIR verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber zur Ein­haltung der ISO-15118-Normen­reihe, die die Kom­munikation zwischen Fahr­zeug und Lade­punkt regelt – insbeson­dere für Funk­tionen wie Plug & Charge oder bi­direktionales Laden.

Auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte betroffen

Durch die Verknüpfung mit der Energy Per­formance of Buildings Directive (EPBD) gelten bestimmte AFIR-An­for­derun­gen auch für nicht öffent­lich zugäng­liche Lade­infra­struktur – etwa auf Firmen­geländen oder in Wohn­gebäuden. Besonders rele­vant ist hier die Pflicht zur Unter­stützung von ISO 15118-20 ab 2027.

Bestandsschutz

Für alle Ladepunkte, die vor den jeweiligen Stich­tagen installiert wurden, gilt Be­stands­schutz. Eine Nach­rüst­pflicht besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. für DC-Lade­punkte ent­lang der TEN-T-Verkehrs­achsen bis spä­testens 1. Januar 2027.

Gesetzlicher Hintergrund Ladesäulen­verordnung und Zusammen­hang zwischen Ladesäulen­verordnung und AFIR

Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt in Deutsch­land die technischen Anfor­derungen an Auf­bau und Betrieb von öffent­lichen Lade­säulen. Die AFIR gibt europa­weit Anforderungen für den Auf­bau der Infra­struktur für alter­native Kraftstoffe und strebt eine Verein­heit­lichung sowie Inter­operabilität der Lade- und Bezahl­schnittstellen an. Ziel ist es, ein benutzer­freund­liches Lade­netz in Europa zu etablieren, um die Akzeptanz von E-Autos zu steigern. Wichtig zu wissen: Die deutsche Lade­säulen­verordnung ist in diesem Kontext der AFIR unter­geordnet. Zur Erinnerung: Vor­gaben aus einer euro­päischen „Regulation“ werden vom Gesetz­geber als abschließend betrachtet.

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