AFIR-konforme Ladelösungen von MENNEKES
Neu ab 2025/26/27: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erweitern seit 2025 die AFIR – neue Anforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden ergänzt. Ab Januar 2026 ist die ISO 15118 durchgängig Pflicht. Ab 2027 gelten auch neue Anforderungen für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Seit 13. April 2024 ist europaweit die punktuelle Kredit- oder Debitkartenzahlung an neu errichteten öffentlichen Ladesäulen Pflicht. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen in Europa müssen seitdem auf die neuen Vorgaben achten und ein punktuelles Laden - auch Ad-hoc-Laden - mit einem "weit verbreiteten Zahlungsinstrument" ermöglichen. MENNEKES bietet verschiedene Ladelösungen an, die nahtlose Direct Payment-Optionen über QR-Codes ermöglichen und gleichzeitig eine hohe Benutzerfreundlichkeit gewährleisten. Alternativ umfasst das Portfolio auch das neue Bezahlterminal HecPay sowie die Ladesäule Smart T PnC NFC mit Display und integriertem Debit- und Kreditkartenterminal.
MENNEKES ativo und QR-Code am Ladepunkt
Sie suchen eine Komplettlösung aus einer Hand für den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur?
Für das Direct Payment können Ladepunkte in Verbindung mit unserer Abrechnungslösung MENNEKES ativo auf Wunsch auch für das öffentliche Laden, also für alle E-Auto-Fahrer freigegeben werden. Die Ad-hoc-Nutzer müssen dann nur noch einen QR-Code am Ladepunkt scannen, nach dem Scan mit dem Smartphone wird der Nutzer dann zu einer entsprechenden Preisanzeige und Bezahlung der Ladung weitergeleitet.
Bezahlterminal HecPay
HecPay von Hectronic ist eine innovative Bezahllösung, die bereits die Anforderungen der AFIR für kontaktlose und diskriminierungsfreie Ad-hoc-Zahlungen mit transparenter Preisanzeige an öffentlich zugänglichen Ladepunkten erfüllt. Hecpay lässt sich einfach in die bestehende Ladeinfrastruktur integrieren und in unmittelbarer Nähe zur Ladestation bzw. zum Ladestationsverbund am Standort errichten. Die Abwicklung der Bezahlvorgänge, inklusive Belegstellung, erfolgt über Hectronic und einen entsprechenden Payment Service Provider. Hectronic bietet die Vermittlung zu diesen Dienstleistern und die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung an. Weitere Schulungs-, Wartungs- und Serviceangebote runden das Lösungsangebot für Ladestationsbetreiber ab.
Ladesäule Smart T PnC NFC
Die Ladesäule Smart T PnC NFC mit zwei Ladepunkten bietet eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit. Die innovative Plug & Charge-Funktion gemäß ISO 15118 macht die Bedienung und den Bezahlvorgang einfach – ohne Ladekarte oder App. Zusätzlich bietet die Ladesäule: Standalone Autostart, Autorisierung über RFID-Karte, App oder das Ad-hoc-Laden. Smart T PnC NFC unterstützt dank integriertem Kartenleser auch das kontaktlose Zahlen per Debit- oder Kreditkarte beim Laden. Die transparente Preisanzeige und Benutzerführung werden über das zentrale Touch-Display sichergestellt.
Welche Vorteile haben Betreiber durch ein Kartenterminal?
Ein Vorteil des kartenbasierten Ad-hoc- oder punktuellen Ladens für E-Autofahrer liegt in der Gewohnheit der Bezahlweise. Sie können den Ladevorgang ganz bequem durch Vorhalten der Bankkarte begleichen – spontan und ohne vorherige Anmeldung oder langfristige Vertragsbindung beim Fahrstromanbieter. Das ist besonders praktisch für Gelegenheitsnutzer und Reisende. Durch die Preisanzeige am Gerät vor dem Laden wird zudem die volle Transparenz der Ladekosten gewährleistet. Für Ladesäulenbetreiber steigert die Möglichkeit der Kartenzahlung also die Zugänglichkeit und die Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur. Das drückt sich in einer größeren Kundenzufriedenheit, einer breiteren Kundenbasis und einer besseren Auslastung der Ladesäulen aus.
Auch wenn das Zahlen mit Debit- und Kreditkarte beim Laden höhere Investitionen bedeutet, sollten Ladensäulenbetreiber auch eine Chance dahinter sehen. Sie können damit Teil eines wachsenden europaweiten Ladenetzes werden und mehr Kunden gewinnen. Insofern ist eine frühzeitige Erweiterung – auch von bestehenden Ladesäulen – überlegenswert.
Neue Anforderungen ab 2025, 2026 und 2027
Zwischen 2025 und 2027 treten gemäß AFIR weitere verbindliche Anforderungen in Kraft. Diese ergeben sich aus delegierten Rechtsakten und einem Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission. Sie konkretisieren die AFIR und legen technische Details sowie Umsetzungsfristen fest – insbesondere zu offenen Daten, technischen Standards und privater Ladeinfrastruktur.
Offene Daten: Transparenz wird Pflicht
Seit dem 14. April 2025 sind Betreiberinnen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, bestimmte statische und dynamische Daten kostenfrei bereitzustellen:
- Statische Daten: z. B. Standort, Steckertyp, Zugangs- und Zahlungsbedingungen – müssen innerhalb von 24 Stunden nach Änderung aktualisiert werden.
- Dynamische Daten: z. B. Verfügbarkeit, aktueller Ladepreis – müssen innerhalb von 1 Minute aktualisiert werden.
Diese Daten müssen ab dem 14. April 2026 im DATEX-II-Format bereitgestellt werden und an zentrale Plattformen wie die Mobilithek übermittelt werden. Ziel ist es, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Ladepunkte besser auffindbar und vergleichbar zu machen.
Technische Standards: ISO 15118 wird Pflicht
Die AFIR verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber zur Einhaltung der ISO-15118-Normenreihe, die die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt regelt – insbesondere für Funktionen wie Plug & Charge oder bidirektionales Laden.
Auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte betroffen
Durch die Verknüpfung mit der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gelten bestimmte AFIR-Anforderungen auch für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur – etwa auf Firmengeländen oder in Wohngebäuden. Besonders relevant ist hier die Pflicht zur Unterstützung von ISO 15118-20 ab 2027.
Bestandsschutz
Für alle Ladepunkte, die vor den jeweiligen Stichtagen installiert wurden, gilt Bestandsschutz. Eine Nachrüstpflicht besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. für DC-Ladepunkte entlang der TEN-T-Verkehrsachsen bis spätestens 1. Januar 2027.
Gesetzlicher Hintergrund Ladesäulenverordnung und Zusammenhang zwischen Ladesäulenverordnung und AFIR
Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt in Deutschland die technischen Anforderungen an Aufbau und Betrieb von öffentlichen Ladesäulen. Die AFIR gibt europaweit Anforderungen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und strebt eine Vereinheitlichung sowie Interoperabilität der Lade- und Bezahlschnittstellen an. Ziel ist es, ein benutzerfreundliches Ladenetz in Europa zu etablieren, um die Akzeptanz von E-Autos zu steigern. Wichtig zu wissen: Die deutsche Ladesäulenverordnung ist in diesem Kontext der AFIR untergeordnet. Zur Erinnerung: Vorgaben aus einer europäischen „Regulation“ werden vom Gesetzgeber als abschließend betrachtet.
HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG