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Rauchwarnmelder

Viele Statistiken be­le­gen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind: Wussten Sie, dass jähr­lich in Deutschland circa 200.000 Brände aus­bre­chen. Dabei sind vor allem in Privathaushalten sehr häu­fig tech­ni­sche Defekte von äl­te­ren Elektrogeräten oder Mehrfachsteckdosen die Brandauslöser. Als erfahrene Elektriker sor­gen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauchmelder, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen in Bamberg.

Rauchwarnmelder der Marke Gira an Zimmerdecke, umgeben von aufsteigendem Rauch, warnt vor Brandgefahr.
Quelle: Gira

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder wer­den um­gangs­sprach­lich syn­onym ver­wen­det. Es gibt je­doch einen deut­li­chen Unterschied in Ihrer Funktion den wir Ihnen an die­ser Stelle gern er­läu­tern möchten.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brandrauch be­reits nach we­ni­gen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit füh­ren kann, bie­tet ein Funkrauchmelder mit einer Brandschutzanlage oder ein um­fas­sen­des Rauchmeldesystem deut­lich mehr Sicherheit ge­gen­über einem ein­fa­chen Rauchwarnmelder. Alleine schon aus dem Grund, weil da­druch ja auch di­rekt die Feuerwehr in­for­miert wer­den kann. In Privatgebäuden wer­den heut­zu­ta­ge je­doch über­wie­gend Rauchwarnmelder installiert.

Wenn Sie mehr Sicherheit wün­schen, aber keine Brandschutzanlage in­stal­lie­ren wol­len, dann bie­ten sich mo­der­ne Rauchwarnmelder an, die Alarmsignale auch auf ver­schie­de­ne Smartphones sen­den kön­nen. Außerdem las­sen sich be­stimm­te Rauchwarnmelder in ein be­stehen­des Smart Home-System ein­bin­den. Damit kön­nen bei einem Brand vor­de­fi­nier­te Szenen aus­ge­löst wer­den, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollladen, um Fluchtmöglichkeiten zu er­öff­nen, wäh­rend das Licht schnell hoch- und run­ter­ge­dimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.

Weißer Rauchwarnmelder von Gira mit LED-Ring und Lüftungsschlitzen, an einer Zimmerdecke montiert.
Quelle: Gira

In welchen Bundesländern ist die Installation von Rauch­warn­meldern Pflicht?

Die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ist über­all in Deutschland Pflicht. In Bestandsbauten be­steht die Pflicht für alle Bundesländer außer dem Saarland und Sachsen. Trotzdem soll­te na­tür­lich der Sicherheitsgedanke über­wie­gen, denn ist in den al­ler­meis­ten Fällen sinn­voll Rauchwarnmelder zu installieren.

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zu­stän­dig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter zu­stän­dig ist.

Wer ist für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zuständig?

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland un­ter­schied­lich und va­ri­iert je nach Bundesland.

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jahren müs­sen Rauchwarnmelder ver­pflich­tend aus­ge­tauscht wer­den. Das ist den meis­ten Menschen nicht be­kannt. Aber warum ist das so? Viele den­ken, dass die nicht aus­‌tausch­‌bare 10-Jahres-Batterie, die in den meis­ten Rauchwarn­‌meldern ver­baut ist, der Grund dafür ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann der Rauchwarnmelder nach so einer Zeitspanne un­‌brauch­‌bar ge­wor­den sein. Em­‌pfindliche elek­‌tronische Bau­‌teile in­ner­halb des Geräts un­ter­lie­gen einem Alterungs­‌prozess, der nach zehn Jahren die Funk­‌tionalität be­‌ein­‌trächtigen kann.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In wel­chen Räumen Rauch­‌warn­‌melder in­stal­liert wer­den müs­sen, ist je nach Bundesland un­ter­schied­lich ge­re­gelt. Die For­‌mulie­‌run­‌gen unter­‌schei­‌den sich je­doch nur gering­‌fügig. Über­‌greifend lässt sich fol­gen­des zusammen­‌fassen:

Jeweils ein Rauch­‌warn­‌melder für jedes Schlaf­‌zimmer und Kinder­‌zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungs­‌weg die­nen oder zu Auf­‌enthalts­‌räumen füh­ren. Teils wer­den Rauch­‌warn­‌melder für alle Auf­‌enthalts­‌räume gefordert.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer Wartung han­delt es sich um eine vor­sorg­li­che Maßnahme, die einen mög­li­chen Ausfall der Rauchmelder ver­hin­dern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes si­cher­stellt. Wie häu­fig eine Überprüfung durch­ge­führt wer­den muss, kön­nen Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders ent­neh­men - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr aus­zu­ge­hen. Ein ein­fa­ches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist emp­feh­lens­wert, diese le­bens­wich­ti­ge Überprüfung jähr­lich von einem Fachbetrieb durch­füh­ren zu las­sen. Ein Fachmann weiß, auf wel­che Aspekte zu ach­ten ist und hat dar­über hin­aus die Möglichkeit, einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu si­mu­lie­ren, um das Gerät kor­rekt und re­a­li­täts­nah zu testen.

Rauchwarnmelder an Zimmerdecke wird mit einer Teleskopstange und Prüfgerät zur Wartung oder Überprüfung getestet.
Das Gerät wird über den Rauch­‌warn­‌melder ge­stülpt und dann wird Test­‌rauch ein­‌geleitet, um zu sehen, ob der Mel­‌der kor­rekt auslöst.

Zuständig für die Kontrolle und re­gel­mä­ßi­ge Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungseigentümer; er kann diese Verantwortung je­doch - so­fern vor­han­den - auf den Mieter über­tra­gen. Die je­weils ver­ant­wort­li­che Person haf­tet, wenn bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung der Rauchmelder sei­nen Dienst ver­sagt. Ausnahme: Es kann die re­gel­mä­ßi­ge Prüfung durch einen Fachbetrieb nach­ge­wie­sen werden.

Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauchwarnmelder achten?

Beim Kauf soll­ten Sie auf Folgendes achten:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zu­züg­lich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

DieseProduktzeichen ga­ran­tie­ren Ihnen eine ge­prüf­te Sicherheit und die Langlebigkeit des Gerätes.

Die Anzahl der be­nö­tig­ten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert wer­den Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche wer­den im Regelfall keine Rauchmelder in­stal­liert, da viele Modelle nicht zwi­schen Wasserdampf und einem durch Feuer aus­ge­lös­ten Rauch un­ter­schei­den kön­nen. Für diese Räume kön­nen Sie sich je­doch Hitzesensoren kau­fen. Diese schla­gen an, wenn der be­tref­fen­de Raum zu heiß wird.

Bei der Montage soll­‌ten Sie auf Folgendes achten:

  • Der Rauchmelder soll­te an der Zimmerdecke mon­tiert wer­den, da Rauch zu­nächst an die Decke steigt, bevor er sich im gan­zen Raum verteilt.
  • Ausnahme bil­det eine Deckenbeschaffenheit, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Befestigung nicht zu­lässt - in die­sem Fall kann der Rauchmelder an der län­ge­ren Wand an­ge­bracht werden.
  • In der Mitte des Raumes ist der ide­a­le Montagepunkt, die Wände soll­ten dabei mind. 50 cm ent­fernt sein.
  • Bei Dachschrägen soll­te ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze ein­ge­hal­ten werden.
  • Ist der Raum grö­ßer als 60 m², muss ein wei­te­rer Rauchmelder in­stal­liert werden.
  • Achten Sie bei der Anbringung auf eine waa­ge­rech­te Position.
  • Meiden Sie eine Montage in un­mit­tel­ba­rer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

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