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Aktuelle Förderprogramme für Elektromobilität im Überblick - ein Inhalt von MENNEKES

Charge up your Day! Für das Erreichen der Klimaziele sollen bis 2030 mindestens sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Zudem sollen im gleichen Zeitraum eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Die Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Kaufprämien von Land und Bund, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität so attraktiv wie nie zuvor. Wir geben hier eine erste Übersicht über aktuelle Fördermaßnahmen.


1) Bundesweite Förderung für private Ladestationen (Kfw)

Frist: 31.12.2023

HINWEIS: Diese Fördermittel für dieses Programm sind aktuell erschöpft. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2022 wieder Fördergelder dafür bereitgestellt werden.

Fördermittel-Bild zu diesem Programm I

KfW fördert Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen

Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat daher die Förderung von Ladestationen im nicht öffentlichen Bereich beschlossen. Das Ziel ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Dafür kündigte das BMVI zusammen mit der KfW Fördermittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro an.

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Wer kann gefördert werden?

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt und erfolgt durch einen Investitionszuschuss.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Antragsverfahren

Anträge sind vor dem Kauf der Wallbox ab dem 24.11.2020 bei der KfW unter www.kfw.de/440-zuschussportal vorzulegen. Weitere Details zur Förderung und die genauen Bedingungen finden Sie unter www.kfw.de. Nutzen Sie jetzt die Chance auf Förderung Ihrer Ladepunkte!


2) Förderung für Gewerbe und Einzelhandel

Frist: 31.12.2021

Fördermittel-Bild zu diesem Programm II

300 Mio. Euro Förderung für öffentlich zugängliche Ladepunkte

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zu einer emissionsfreien Mobilität und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Voraussetzung für den Ausbau der Elektromobilität und deren Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine breit aufgestellte und unkompliziert nutzbare Ladeinfrastruktur. Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien auf öffentlich zugänglichen Flächen voranbringen soll. Dafür steht eine Summe von 300 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist die Schaffung von Lademöglichkeiten bei (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen.

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Gefördert werden öffentlich zugängliche Ladepunkte. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen, wenn sie unter die KMU-Definition der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (ABL. EG L 124/36) fallen (ausgenommen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Zuwendung?

  • Bei Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW): bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
  • Bei Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) (22 kW bis maximal 50 kW): bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt
  • Bei Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten: bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort
  • Bei Anschluss an Mittelspannung: bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Die Ausgaben für die Beschaffung müssen im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sein; insbesondere Leasing und Miete sind damit ausgeschlossen. Die Ladeinfrastruktur muss zudem auf einer Stellfläche (Belegenheitsort) in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.

Antragsverfahren

Die elektronische Antragstellung ist vom 12. April 2021, 10.00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“, erreichbar unter https://foerderportal.bund.de/ unter dem Punkt Antragsystem easy Online.

Weitere Informationen

Weitere Details zum Förderprogramm, den Voraussetzungen zur Förderung und Details zur Antragstellung und Abwicklung finden Sie im FAQ auf: www.bav.bund.de.


3) Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Frist: 18.01.2022

Fördermittel-Bild zu diesem Programm III

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (500 Mio. Euro Förderprogramm bis 2025)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein weiteres Förderprogramm ins Leben gerufen, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien auf öffentlich zugänglichen Flächen voranbringen soll. Dafür steht zwischen 2021 und 2025 eine Summe von 500 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist die Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.

Im ersten Förderaufruf vom 17.08.2021 werden folgende Ladepunkte gefördert

  • ca. 9.000 Ladepunkte mit einer maximalen Leistung von mindestens 3,7 kW bis 22 kW (Normalladepunkte)
  • ca. 9.000 Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung > 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte)
  • zum geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschlüsse bzw. die Kombination Netzanschluss und Pufferspeicher

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann von allen natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Fördermittel-Bild zu diesem Programm III

Die maximale Förderhöhe für die Hardware der Ladepunkte variiert je nach Ladepunktkategorie und Bedarfsgebiet (weitere Infos dazu auf www.bmvi.de). Die Ladepunktkategorie richtet sich dabei nach der Höchstleistung des jeweiligen öffentlich zugänglichen Ladepunktes in Kilowatt (kW).

Fördermittel-Bild zu diesem Programm III

Weitere Infos gibt es hier.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Die Ausgaben für die Beschaffung müssen im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sein; insbesondere Leasing und Miete sind damit ausgeschlossen. Die Ladeinfrastruktur muss zudem auf einer Stellfläche (Belegenheitsort) in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.

Ergänzend zu der Hardware der Ladepunkte wird der Netzanschluss pro Standort gefördert sowie die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Die Förderquote für den zu fördernden Netzanschluss entspricht der Förderquote des jeweiligen Ladepunkts, der gemäß Nr. 5.1 (s. Förderrichtlinie) gewährt wird:

Fördermittel-Bild zu diesem Programm III

Die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher wird mit höchstens 100.000 Euro gefördert, wenn vom Antragsteller nachgewiesen werden kann, dass ohne den Einsatz eines Pufferspeichers ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre.

Zugänglichkeit

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ladeinfrastruktur grundsätzlich uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist. Nach der Ladesäulenverordnung gilt ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmtenn oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann. Die Förderhöhe ist abhängig von von der Dauer der24/7 Zugänglichkeit (uneingeschränkt / eingeschränkt).

Antrags- und Auswahlverfahren

Die elektronische Antragstellung ist vom 12. April 2021, 10.00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“, erreichbar unter https://foerderportal.bund.de/ unter dem Punkt Antragsystem easy Online.

Weitere Informationen

Weitere Details zum Förderprogramm, den Vorraussetzungen zur Förderung und Details zur Antragstellung und Abwicklung finden Sie auf: www.bav.bund.de


4) Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm (KfW-Programm 441) ins Leben gerufen. Mit insgesamt 350 Mio. Euro werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte von Unternehmen und Kommunen gefördert. Das Ziel der Förderung: Der Ausbau von Ladeinfrastruktur, um Unternehmer und deren Mitarbeiter zu motivieren, auf E-Autos umzusteigen – bis zu 900 Euro Zuschuss gibt es pro Ladepunkt. Gefördert werden der Kauf von Ladelösungen für den Firmenparkplatz und ihre Errichtung. MENNEKES bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an förderfähigen Ladesäulen und Wallboxen – auf Wunsch auch inklusive der passenden Abrechnungsdienstleistung. Überzeugen Sie sich selbst!

Frist: keine

Fördermittel-Bild zu diesem Programm III

Was genau ist in der Förderung enthalten?

  • Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energie-Management-Systeme zur Steuerung der Ladestationen

Wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort beschränkt. Auf der Förderseite der KfW-Bank „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)“ (www.kfw.de) finden Sie detaillierte Beispiele, wie hoch Ihre Zuschüsse sein könnten.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind. Die Ladeinfrastruktur ist ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

  • 1. Zuschuss beantragen:Sie beantragen Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal. Bitte wählen Sie das Produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge Unternehmen (441)“ aus. Die Anträge können ab dem 23.11.2021 gestellt werden.
  • 2. Vorhaben durchführen:Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • 3. Reporting durchführen:Wenn Ihre Ladestationen in Betrieb genommen wurden, melden Sie dies unter: obelis.now-gmbh.de.
  • 4. Zuschuss erhalten:Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich und bestätigen im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation in der Online-Plattform OBELIS sowie die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zum Förderprogramm, den Voraussetzungen zur Förderung und Details zur Antragstellung und Abwicklung finden Sie auf: www.kfw.de.