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Förderprogramm für Ladepunkte in Wohnhäusern ist endlich da!

Viele haben darauf gewartet: Es gibt eine neue staatliche Förderung für Ladestationen. Dabei winken Zuschüsse von je 900.- Euro pro Ladepunkt. Was es dabei zu beachten gilt, sehen Sie hier.

*ACHTUNG: Bitte keine Anträge mehr stellen – die Förder­mittel für dieses Programm sind erschöpft

Hinweis der KfW: Die Förderung war sehr erfolgreich, die Förder­mittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr. Laufende Anträge sind nicht betroffen.

Hinweis von Elektro-Wittner GmbH: Wir gehen davon aus, dass irgendwann im Jahr 2022 der Fördertopf für dieses Programm durch die Regierung erneuert wird. Wenn das passiert, halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Die Bundesregierung handelt und hat dabei die Wichtigkeit der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge mehr in den Fokus gerückt. Da die meisten Elektrofahrzeuge zuhause geladen werden, gibt es seit dem 24.11.2020 ein neues Förderprogramm von der staatseigenen KfW-Bank für Ladestationen in Wohnhäusern.

Bei diesem KfW-Programm mit der Nummer 440 kann pro Ladepunkt ein Zuschuss von 900.- Euro beantragt werden. Eine Wallbox kann dabei auch aus mehreren Ladepunkten bestehen, für die jeweils 900.- Euro beantragt werden können. Die Mehrfach­bean­tragung gilt ebenfalls, wenn auf andere Weise mehrere Ladepunkte in einem Projekt realisiert werden sollen.

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Nicht nur die Ladestation, sondern auch Einbau und weitere Maßnahmen förderfähig

Gefördert werden nicht nur die Ladestationen, sondern auch deren Einbau sowie technische und bauliche Maßnahmen, die für die Errichtung des Ladepunktes notwendig sind. Die Ladestationen müssen dabei über eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt verfügen, müssen in Hinblick auf die Netzbelastung gesteuert werden können und müssen mit Strom geladen werden, der aus erneuer­baren Energie­quellen stammt.

Dabei ist es egal, ob der Strom mit der haus­eigenen PV-Anlage produziert wird oder Sie bei Ihrem Energie­an­bie­ter einen Tarif wählen, der Strom aus er­neuer­ba­ren Ener­gien liefert. Eine Liste der förderfähigen Ladestationen sind bereits auf der Seite der KfW einsehbar.

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Zuschuss muss vor dem Kauf und vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden

Wichtig: Der Zuschuss muss zwingend vor dem Beginn eines Vorhabens beantragt werden und erst wenn der Antrag von der KfW akzeptiert und bestätigt wurde, darf die Ladestation verbindlich bestellt und mit dem Projekt begonnen werden. Der Einbau muss dabei von einem Fachunternehmen, wie zum Beispiel uns, vorgenommen werden. Unterschreiten die Kosten des gesamten Vorhabens den Zuschussbetrag, wird laut Bundes­verkehrs­ministe­rium keine Förderung gewährt.

Alle Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie hier auf der Seite der KfW

Alle Angaben ohne Gewähr


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